Reaktionen auf Corona im japanischen und deutschen Recht

Rechtsvergleich in Zeiten der Pandemie

Autor*innen

  • Ruth Effinowicz

Abstract

Der Text fasst wesentliche Ergebnisse der Tagung „Reaktionen auf Corona im japanischen und deutschen Recht“ vom August 2020 zusammen und wagt einen ersten Vergleich. Dabei wird deutlich, dass besonders große Unterschiede auf der Ebene des öffentlichen Rechts liegen. Während es in Deutschland bis zum Sommer 2020 zwar weniger einschneidende Maßnahmen im Bereich der Ausgangsbeschränkungen und Anordnungen der Betriebsschließungen gab als in manch anderem Land, waren viele der Vorgaben dennoch rechtlich verbindlich. In Japan hingegen setzte die Regierung überwiegend auf Bitten und Appelle, welche kaum sanktionsbewehrt waren. Auch auf dem Gebiet des Schuldrechts waren die Eingriffe in Deutschland weitergehend. Während ins deutsche Recht für Dauerschuldverhältnisse (temporäre) Änderungen eingefügt wurden, welche kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken sollen, galten im japanischen Schuldrecht die bestehenden Regelungen fort. Zwar sieht das japanische Recht allgemeine Notfallmechanismen vor, welche die üblichen Risikotragungsregeln hätten ergänzen können, diese kamen jedoch nicht zur Anwendung. Im Arbeitsrecht hingegen standen in beiden Ländern besonders staatliche Leistungen zum Erhalt der Arbeitsplätze im Vordergrund – welche an vielen Stellen an die Stelle der eigentlich geltenden Risikotragungsvorschriften traten. Das Zivilprozessrecht erwies sich in beiden Ländern schließlich als so flexibel, dass keine neuen Regelungen eingeführt wurden. Allerdings machte die Pandemie bestehende Lücken in der in beiden Ländern bereits angestoßenen Digitalisierung der Justiz deutlich und zeigte gleichzeitig mögliche Chancen auf.

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Veröffentlicht

2021-06-24

Zitationsvorschlag

R. Effinowicz, Reaktionen auf Corona im japanischen und deutschen Recht: Rechtsvergleich in Zeiten der Pandemie, ZJapanR / J.Japan.L. 51 (2021), 1–20.

Ausgabe

Rubrik

Symposium