Das japanische Thronfolgerecht

Entstehung und Zukunft des Kaiserlichen Hausgesetzes

Autor*innen

  • Wataru Watanabe

Abstract

Das Kaiserliche Hausgesetz von 1947 sieht für die Nachfolge des japanischen Kaisers nur männliche Mitglieder der Kaiserfamilie vor. Gleichzeitig mit Erlass des Gesetzes wurde diese auf die enge Familie des damals amtierenden Kaisers beschränkt. Heute leben lediglich drei potentielle Thronerben, von denen nur einer realistisch selbst weitere (männliche) Nachkommen erwarten kann. Aus diesem Grund stellt sich in Politik, Wissenschaft und Gesellschaft die Frage, wie der Fortbestand des Kaiserhauses gewährleistet werden kann. Die Öffnung der Thronfolge auch für weibliche Mitglieder der Kaiserfamilie und/‌oder ihre Nachkommen stellt eine Möglichkeit dar.

Der Autor untersucht diese Möglichkeit vor dem Hintergrund der Entstehungsgeschichten sowohl des alten Kaiserlichen Hausgesetzes und der Meiji-Verfassung als auch des aktuellen Gesetzes und der heutigen Verfassung. Er kommt zu dem Schluss, dass eine weibliche Thronfolge zwar mit dem Wortlaut der heutigen Verfassung vereinbar sei, aber nicht dem Willen des historischen Gesetz- und Verfassungsgebers entspreche. Als Lösungsansatz für eine zukünftige Thronfolgenregelung schlägt er vor, dem Kaiserhaus eine gewisse Autonomie in eigenen Angelegenheiten und unter Wahrung der in der Verfassung niedergelegten Volkssouveränität zuzubilligen und auch die Meinung des Kaisers und seiner Familie zu berücksichtigen. Als Präzedenzfall in diese Richtung verweist er auf das Sondergesetz, welches die Abdankung von Kaiser Akihito 2019 ermöglichte und nach dessen öffentlicher Stellungnahme von 2016 erarbeitet worden war.

(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2022-01-03

Zitationsvorschlag

W. . Watanabe, Das japanische Thronfolgerecht: Entstehung und Zukunft des Kaiserlichen Hausgesetzes , ZJapanR / J.Japan.L. 52 (2022), 121–138.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen