Denial of “Interpretative Discretion” in Japanese Law

Is it Really Different from Chevron Deference?

Autor*innen

  • Narufumi Kadomatsu

Abstract

Im japanischen Recht gilt der Grundsatz, dass die Behörden kein Ermessen bezüglich der Auslegung von Gesetzen haben, sondern dass dies allein den Gerichten zusteht. Im Gegensatz dazu geht das US-amerikanische Fallrecht (Chevron U. S. A. Inc. v. Natural Resources Defense Council, Inc.) davon aus, dass die Gerichte an zulässige Auslegungen von Gesetzesvorschriften durch die Verwaltung gebunden sind, wenn und soweit kein eindeutiger Wille des Gesetzgebers erkennbar ist. Diese beiden konzeptionellen Ansätze erscheinen als unvereinbar miteinander.
Der Beitrag formuliert zunächst einmal den Grundsatz, dass die sprachliche Interpretation des Begriffs „Gesetzesauslegung“ auf die Formulierung von abstrakten und allgemeingültigen Feststellungen beschränkt werden sollte. Darauf aufbauend setzt er sich sodann mit dem Begriff des Verwaltungsermessens auseinander und analysiert verschiedene Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, in denen es um verwaltungsrechtliche Standards und Ermessensspielräume in Verwaltungsanordnungen geht. Dabei zeigt sich, dass möglicherweise gar kein wesentlicher Unterschied zwischen Anerkennung und Verneinung eines normbezogenen Auslegungsermessens für die Verwaltung besteht. Vielmehr ist die eigentlich relevante Frage, wann es für die Gerichte zulässig ist, der Verwaltung im Wege der Gesetzesauslegung einen weiten Ermessensspielraum für ihr Handeln einzuräumen.

Veröffentlicht

2022-05-31

Zitationsvorschlag

N. Kadomatsu, Denial of “Interpretative Discretion” in Japanese Law: Is it Really Different from Chevron Deference?, ZJapanR / J.Japan.L. 53 (2022), 45–69.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen