Taxation of the Sharing Economy and AI

Autor*innen

  • Tetsuya Watanabe

Abstract

Dieser Beitrag untersucht die Entwicklungen des Steuerwesens im Bereich der Sharing Economy für einen sechsjährigen Zeitraum ab 2018, wobei gleichzeitig auf neuen Fragestellungen in Verbindung mit künstlicher Intelligenz (KI) eingegangen wird. Das rasante Anstieg an Nebentätigkeiten und die Diversifizierung der Beschäftigungsarten haben zu einem Zuwachs von Plattformbeschäftigten geführt, was die Klassifizierung der Einkommensarten nach dem japanischen Einkommensteuergesetz (EStG) komplexer werden lässt. Einkommen aus sogenannter gig-Arbeit kann, von dem Wesenscharakter und vertraglichen Abreden abhängig, als Arbeitseinkommen, als sonstige Einnahmen oder als Betriebseinnahmen behandelt werden – wobei jede dieser Kategorien Folgen für die Einkommensteuer mit sich bringt. Neuere Entwicklungen wie Telearbeit und der Anstieg von beschäftigungsbezogenen Anstellungen haben dazu geführt, dass die traditionelle Unterscheidung von „abhängiger“ und „unselbständiger“ Beschäftigung verschwimmt und so die herkömmlichen Kriterien für Arbeitseinkommen grundlegend hinterfragt werden.
Ein wesentliches Problem ist die Untererfassung von Personen, die auf neuartigen Geschäftsfeldern tätig sind, einschließlich Sharing-Dienste, Geschäfte mit digitalen Inhalten, Online-Werbung und Online-Versteigerungen. In dem Steuerjahr 2023 hat die nationale Steuerbehörde für diesen Sektor eine erhebliche Untererfassung festgestellt, welches den Bedarf für ein effektiveres System deutlich machte. Hieraus ergibt sich die steigende Relevanz der Einbeziehung von Plattformunternehmen durch die gesetzliche Einführung von Anzeigepflichten, sowohl für die Informationsvermittlung an Nutzer als auch für die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden. Initiativen der OECD, wie Mustervorschriften für Meldungen durch Plattformbetreiber verstärken diesen Trend.
Dieser Beitrag geht darüber hinaus auch auf Debatten um eine Besteuerung von Robotern und KI ein, die ihren Ursprung in der Sorge um eine Arbeitsplatzverdrängung und sinkende Löhne findet. Während eine solche Besteuerung sowohl als Proxy-Besteuerung wie auch als Regulierungsinstrument vorgeschlagen wurde, setzen zahlreiche konzeptionelle wie auch praktische Probleme – wie etwa definitorische Unklarheiten, die einfache Umgehbarkeit und Sorgen vor Innovationshindernissen – der Umsetzung Grenzen. Ein Großteil dieser Probleme lassen sich auf den Fall der KI übertragen.
Schließlich untersucht dieser Beitrag die Vorteile und Risiken der generative KI für Steuerzahler und Steuerbehörden. Während KI einerseits einen bedeutenden Vorteil für die Unterstützung bei der Steuererklärung, die Datenanalyse und die Verwaltungseffizienz darstellen könnte, kommen andererseits Befürchtungen auf, betreffend Halluzinationen, Fehlinformationen, Datenschutz und der Gefahr von Betrug und missbräuchliche Steuerhinterziehung. Obwohl der Diskurs zur Besteuerung von KI noch im Anfangsstadium steckt, macht der rasante Fortschritt der generative KI die Notwendigkeit einer zeitnahen und angemessenen Festlegung eines Regulierungsrahmens mehr als deutlich.

(Die Redaktion)

Veröffentlicht

2026-05-20

Zitationsvorschlag

T. Watanabe, Taxation of the Sharing Economy and AI, ZJapanR / J.Japan.L. 60 (2026), 53–62.

Ausgabe

Rubrik

Symposium