Zur aktuellen Reform des japanischen Sexualstrafrechts

Autor*innen

  • Makoto Ida

Abstract

Das japanische Sexualstrafrecht wurde aufgrund starker Kritik vonseiten der Gesellschaft, die es als unzureichend für den Schutz der Opfer ansah, in den Jahren 2017 und vor allem 2023 grundlegend überarbeitet und neu gestaltet. Der Verfasser stellt wesentliche Inhalte der neuen Vorschriften des japanischen Strafgesetzes vor und weist auf noch offene Fragen de lege lata und de lege ferenda hin. Der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Japan erfolgt auch durch mehrere Sonderstrafgesetze, von denen die wichtigsten ebenfalls erwähnt werden. Das Hauptaugenmerk des Verfassers richtet sich darauf, dass durch die Reform von 2023 auf die grundsätzlichen Erfordernisse von Gewalt oder Drohung verzichtet und der psychische Zustand, in dem sich das Opfer zum Tatzeitpunkt befinden muss und durch den eine Zustimmung negiert wird, im Gesetz ausdrücklich normiert wurde. Der Gesetzgeber listete dabei anhand von acht Beispielen die Handlungen und die Umstände auf, die das Opfer in diesen Zustand bringen. Dies soll dem Zweck dienen, die Beurteilung über das Vorliegen dieses Zustandes zu erleichtern und stabilisieren. Davon getrennt wurden die Fälle, in denen der Irrtum die Zustimmung des Opfers unwirksam macht, in einer begrenzten Aufzählung normiert. Die Behandlung der Irrtumsfälle könnte jedoch in Zukunft erneut zum Gegenstand von Debatten werden. Außerdem wurde das Alter, bis zu dem das Opfer als zustimmungsunfähig erachtet wird, durch die Reform von 2023 auf 16 Jahre angehoben, und für die Altersgruppe von bereits 13-, aber noch unter 16-Jährigen wurde festgelegt, dass Sexualdelikte nur dann vorliegen, wenn der Altersunterschied zwischen dem Opfer und dem Täter mindestens fünf Jahre beträgt. Ob diese Reform sich als wirksam für den Schutz Minderjähriger erweisen wird, wird sich erst in Zukunft zeigen.

Veröffentlicht

2026-05-20

Zitationsvorschlag

M. Ida, Zur aktuellen Reform des japanischen Sexualstrafrechts, ZJapanR / J.Japan.L. 60 (2026), 75–90.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen