Übersicht über die japanische Rechtsprechungsentwicklung zum geistigen Eigentum im Jahr 2024/2025

Autor*innen

  • Atsuhiro Furuta
  • Christopher Heath

Abstract

Der japanische Oberste Gerichtshof (OGH) bzw. das Obergericht für Geistiges Eigentum (OGE) haben Anfang 2025 drei wichtige Entscheidungen zum Patentrecht erlassen: Eine ist die DABUS-Entscheidung des OGE vom 30. Januar 2025, die im Einklang mit anderen ausländischen Gerichten sehr klar heraus-gestellt hat, dass eine KI kein Erfinder i. S. d. PatG sein könne. Die zweite ist die Internet-Videodienst-Entscheidung des OGH am 3. März 2025, bei der das höchste Gericht das Territorialitätsprinzip im Patentrecht so ausgelegt hat, dass eine Patentverletzung durch weltweit verbundene Server im Internet anerkannt wurde. In der dritten Entscheidung hat das OGE (Großer Senat) am 19. März 2025 die Patentierbarkeit eines Mittels zur Brustvergrößerung bejaht, weil die Behandlung zur Brustvergrößerung keine medizinische Behandlung einer Krankheit als solcher sei und die Patentausnahme, die die Freiheit ärztlichen Handelns gewährleisten solle, nicht einschlägig sei.
Zum Markenrecht hat das OGE im Shin-Godzilla-Fall vom 30. Oktober 2024 aus der Bekanntheit eines Seriencharakters auf die erworbene Unterscheidungskraft der neuesten Form dieses Charakters geschlossen. Zum Geschmacksmusterrecht hat das OGE im Bierschaum-Fall am 19. Dezember 2024 klargestellt, dass die Eigenschaft der festen Form für die Eintragung eines Geschmacksmusters erforderlich sei.
Die OGE hat in der TRIPP TRAPP II-Entscheidung vom 25. September 2024 aus Sorge um den überlappenden Schutz von GeschmMG und UrhG dem urheberrechtlichen Schutz funktioneller Gegenstände enge Grenzen gesetzt und eine getrennte Bewertung von praktischer Form und ästhetischem Ausdruck vorgenommen.
Schließlich ist auf einige Entscheidungen hinzuweisen, die einen deliktischen Schutz auch dort gewährt haben, wo kein schützbares Werk nachgeahmt wurde.
Die obigen Entscheidungen aus den Jahren 2024 und 2025 werden weiter für Diskussionsstoff sorgen und zur künftigen Rechtsentwicklung beitragen.

Veröffentlicht

2026-05-20

Zitationsvorschlag

A. Furuta, C. Heath, Übersicht über die japanische Rechtsprechungsentwicklung zum geistigen Eigentum im Jahr 2024/2025, ZJapanR / J.Japan.L. 60 (2026), 217–244.

Ausgabe

Rubrik

Rechtsprechung