Immobilienfinanzierungen in Japan und deutsche Pfandbriefe

Autor*innen

  • Otmar Stöcker

Abstract

Seit Mitte 2008 hat die japanische FSA ihre Ansicht geändert. Nunmehr kann eine deutsche Pfandbriefbank eine Money–Lender-Lizenz für eine Zweigstelle in Japan erhalten, auch wenn sie in Japan nur Immobilienfinanzierungen tätigen möchte. Eine Banklizenz ist nicht erforderlich.  

Wird ein Immobiliendarlehen durch eine japanische Money-Lender-Gesellschaft an einen japanischen Kunden gegeben, können die Rückzahlungsansprüche aus diesem Darlehen sowie die Kreditsicherheiten dazu in japanische Trusts eingebracht und der daraus resultierende „property loan TBI“ an der Forderung, welche durch das Pfandrecht am TBI an der Immobilie gesichert ist, von der japanischen Money-Lender- Gesellschaft an die deutsche Pfandbriefbank übertragen werden.  

Das japanische Hypotheken- und Immobiliarregisterrecht enthält detaillierte Bestimmungen, die zahlreiche Bezüge zum französischen und deutschen Recht haben und daher viele bekannte und europäischen Standards vergleichbare Aspekte aufweisen.

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Veröffentlicht

2009-10-01

Zitationsvorschlag

O. Stöcker, Immobilienfinanzierungen in Japan und deutsche Pfandbriefe, ZJapanR / J.Japan.L. 28 (2009), 205–228.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen