Americanization of Stock Corporation Laws Around the World, and Shareholders’ Derivative Suits as a Forgotten Element Therein
Abstract
Vor dem Hintergrund einer weltweit zu beobachtenden „Amerikanisierung“ des Gesellschaftsrechtes untersucht der Beitrag, welchen Nutzen und welche Schwierigkeiten sich bei einer Rezeption US-amerikanischer Gesellschaftsrechtskonzeptionen für das japanische Recht ergeben. Der Verfasser gibt zunächst einen Abriß über die einschlägige Rechtslage in den USA, wobei er eine institutionelle Komplementarität zwischen der Aktionärsklage (derivative suit) und dem Vorhandensein von externen Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes (outside directors) einerseits sowie der wechselseitigen Beziehung zwischen dieser Klageart und einem flexiblen Gesellschaftsrecht andererseits betont. Er entwickelt dabei durchgängig rechtvergleichende Bezüge zum japanischen und deutschen Gesellschaftsrecht. Im Ergebnis begrüßt er das Vordringen bestimmter Konzeptionen des US-amerikanischen Gesellschaftsrechts, warnt aber zugleich davor, einzelne Elemente desselben unreflektiert zu übernehmen. Angesichts einer fehlenden Konvergenz der nationalen Gesellschaftsrechte sei für eine erfolgreiche Rezeption vielmehr eine Übernahme als „Paket“ entscheidend, die der analysierten institutionellen Komplementarität Rechnung trage, was im besonderen für Rechtsordnungen von Bedeutung sei, die, wie etwa die japanische, stark durch kontinentaleuropäische Rechtstraditionen geprägt seien.
(die Red.)