The Japanese Approach to the Regulation of Human Cloning
Abstract
Das Klonen von Menschen mit all seinen rechtlichen und ethischen Implikationen wird zur Zeit fast überall in der Welt diskutiert und ist dabei heftig umstritten. Der Beitrag befaßt sich mit dem rechtlichen Ansatz zur Lösung dieses Problems in Japan.
Am 30. November 2000 verabschiedete das japanische Parlament ein Gesetz erlassen, das bestimmte technische Verfahren im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen verbietet. Der Autor stellt die einzelnen Regelungen des Gesetzes vor und weist dabei auf verschiedene Detailprobleme hin. So enthalte die Regelung kein allumfassendes Verbot des Klonens von Menschen, sondern verbiete nur einzelne konkrete technische Verfahren. Dies sei grundsätzlich der richtige Weg bei einer Regulierung. Problematisch sei aber zum Beispiel, daß nicht klar hervorgehe, ob auch der Umgang mit Stammzellen vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfaßt sei. Ferner sei es vom Standpunkt des deutschen Verfassungsrecht aus betrachtet bedenklich, daß wichtige Einzelheiten des Gesetzes in Japan der Bestimmung durch Richtlinien der zuständigen Verwaltungsbehörde überlassen würden.
Der Beitrag prüft darüber hinaus, inwieweit dieses Gesetz mit bestehendem internationalem Recht in Einklang steht und erörtert dessen Verhältnis zur Deklaration der UNESCO und zur Konvention des Europarates. Nach Meinung des Verfassers ist es in jedem Fall ein wichtiger Schritt zur Klärung der rechtlichen Beurteilung von Techniken, die im Zusammenhang mit dem Klonen von Menschen stehe und ein bedeutender Stimulus für die weitere Diskussion.
(die Red.)