Paradigmenwechsel im japanischen Organtransplantationsgesetz und die verbleibenden Probleme
Abstract
Im Jahre 2009 hat der japanische Gesetzgeber das Organtransplantationsgesetz von 1997 geändert. Die Voraussetzungen der postmortalen Organtransplantation sind erheblich gelockert worden. Nun ist die Organtransplantation von Hirntoten auch möglich, wenn der Spender sich vorher nicht dagegen geäußert hat und die Hinterbliebenen der Organtransplantation schriftlich zugestimmt haben.
Der Beitrag veranschaulicht den Hintergrund der Gesetzesänderung, stellt den Inhalt des neuen Gesetzes vor und weist auf verbleibende Probleme hin.