Die Bedeutung des Begriffes jôri für die japanische Rechtsquellenlehre
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Veröffentlicht
1996-04-01
Zitationsvorschlag
T. Bölicke, Die Bedeutung des Begriffes jôri für die japanische Rechtsquellenlehre, ZJapanR / J.Japan.L. 1 (1996), 7–20.
Ausgabe
Rubrik
Abhandlungen