Access to the Child in Cross-Border Family Separation

Autor*innen

  • Yuko Nishitani

Abstract

Der Beitrag untersucht den Umgang mit dem Kind bei grenzüberschreitenden Trennungen von Familien. Wenn auf den Umgang ein westliches ausländisches Recht anwendbar ist, sprechen die japanischen Familiengerichte dem nicht sorgeberechtigten Elternteil einen regelmäßigen Umgang nach dem Standard des maßgebenden materiellen Rechts zu. Ist aber japanisches Recht auf den Umgang anzuwenden, stellt es eine Herausforderung dar zu entscheiden, ob und inwieweit ein Umgang gewährt werden soll. Wegen des in Japan bislang üblichen „clean break“-Prinzips und der fehlenden gemeinsamen elterlichen Sorge nach der Scheidung ist es eine neuere Entwicklung, dass die heutige Praxis gegenüber dem Umgang positiv eingestellt und bereit ist, Umgangsentscheidungen zu vollstrecken. Trotzdem lassen die Familiengerichte bei schwerwiegenden Konflikten Vorsicht wegen der Besorgnis walten, dass ein Umgang problematische Familienverhältnisse weiter verschlechtern und das Kind unter Druck setzen oder einer Gefahr aussetzen könnte. Die Kommission für das Familienrecht, die vom Legislativausschuss des Justizministeriums errichtet worden ist, berät zurzeit über mögliche Gesetzesreformen. Schwerpunkte dieser Reformarbeiten sind unter anderem eine Neubestimmung der rechtlichen Merkmale des Umgangs, Überlegungen zur Angemessenheit und Häufigkeit des Umgangs sowie zur Entwicklung möglicher Unterstützungsmaßnahmen für eine einvernehmliche Ausübung des Umgangs. In der aktuellen Diskussion um den Umgang ist zu bedenken, dass Japan gemäß dem UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes sowie dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gehalten ist, es dem Kind zu ermöglichen, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen.

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Veröffentlicht

2022-01-03

Zitationsvorschlag

Y. Nishitani, Access to the Child in Cross-Border Family Separation, ZJapanR / J.Japan.L. 52 (2022), 52–84.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen