The Outline for the Companies Act Reform in Japan and Its Implications

Autor*innen

  • Gen Goto

Abstract

ZUSAMMENFASSUNG

Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Reform des Gesellschaftsrechts in Japan. Im September 2012 hat der Beratungsausschuss für das Gesellschaftsrecht dem japanischen Justizminister seinen „Bericht zur Reform des Gesellschaftsrechts“ übergeben. Ein darauf basierender Gesetzentwurf des Justizministeriums ist weitgehend fertiggestellt und es wird erwartet, dass dieser dem Parlament in einer Sondersitzung im Herbst 2013 vorgelegt werden wird. Das erste wichtige Thema der Reform betrifft die Corporate Governance japanischer Unternehmen: Empfiehlt es sich, gesetzlich vorzuschreiben, dass in die Verwaltungsräte auch unabhängige Mitglieder zu bestellen sind? Bislang haben lediglich etwas mehr als die Hälfte aller börsennotierten japanischen Unternehmen zumindest einen „outside director“ in ihre Verwaltungsräte berufen. Diese Zahl ist im internationalen Vergleich sehr gering, und „outside“ bedeutet zudem nicht zwingend unabhängig. Nach überkommener japanischer Ansicht ist es die wesentliche Aufgabe des Verwaltungsrates und seiner Mitglieder, die Geschäfte des Unternehmens zu führen, nicht aber den Präsidenten (CEO) zu überwachen. Diese Auffassung steht indes im Widerspruch zu der inzwischen zunehmend zum internationalem Standard gewordenen Praxis, Leitungsorgane von Unternehmen auch mit unabhängigen Mitgliedern („outside independent directors“) zu besetzten, deren vordringliche Aufgabe die Evaluierung der Geschäftsführung durch den CEO ist. Der Bericht des Beratungsausschusses erkennt – nach Ansicht des Autors erstmalig für Japan – an, dass die Bestellung von unabhängigen Mitgliedern eines Verwaltungsrates grundsätzlich wünschenswert ist. Der Bericht empfiehlt, die Anforderungen an einen „outside director“ so zu verschärfen, dass sie denjenigen entsprechen, die international für unabhängige Mitglieder von Leitungsorganen der Unternehmen gelten. Allerdings empfiehlt der Bericht gleichwohl keine zwingende gesetzliche Regelung, sondern setzt stattdessen auf das Modell des „complyor- explain“. Danach sollen börsennotierte Unternehmen, die keine unabhängigen Mitglieder in ihren Verwaltungsrat berufen haben, diese Tatsache und die Gründe dafür im jährlichen Geschäftsbericht angeben. Zudem wird den Börsen auferlegt, in ihren Zulassungsregeln von notierungswilligen Gesellschaften zu verlangen, ernsthafte Anstrengungen zu unternehmen, um zumindest ein unabhängiges Mitglied in ihren Verwaltungsrat zu berufen. Ferner soll eine neue Organisationsform geschaffen werden: eine Aktiengesellschaft mit einem Prüfungs- und Überwachungsausschuss. Andere Reformmaßnahmen sind ein Zustimmungserfordernis der Hauptversammlung für die private Platzierung einer größeren Zahl von Aktien an ausgewählte Dritte und die Einführung eines neuen Squeeze-out-Verfahrens. Der Beitrag spricht zudem Themen an, die zunächst auf der Reformagenda standen, später aber wieder zurückgezogen wurden, wie etwa der von Politikern aus der DJP und den Gewerkschaften unterstützte Vorschlag, einen Teil der unternehmensinternen Prüfer durch die Mitarbeiter des Unternehmens wählen zu lassen. Ein anderer zurückgenommener Reformvorschlag war die Einführung einer Haftung der Muttergesellschaft gegenüber ihrer Tochtergesellschaft, welche die Aktionäre der Tochtergesellschaft im Weg einer Aktionärsklage hätten verfolgen können sollen. Beide Vorschläge sind am Widerstand aus den Kreisen der Wirtschaft gescheitert.
(Die Redaktion)

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Veröffentlicht

2013-07-01

Zitationsvorschlag

G. Goto, The Outline for the Companies Act Reform in Japan and Its Implications, ZJapanR / J.Japan.L. 35 (2013), 13–38.

Ausgabe

Rubrik

Symposium