The Law of Medical Misadventure in Japan

Autor*innen

  • Robert B Leflar

Abstract

ZUSAMMENFASSUNG

Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie Recht und Praxis in Japan mit ärztlich verursachten Gesundheitsschäden umgehen, wobei die Regelungen in anderen Ländern vergleichend herangezogen werden. Der Verfasser diskutiert unter anderem strafrechtliche Sanktionen für Kunstfehler japanischer Ärzte, zivil- und zivilprozessrechtliche Regelungen, Fragen der Haftpflichtversicherung sowie administrative Maßnahmen, um die Selbstkontrolle innerhalb des japanischen Medizinwesens zu verbessern, und das neu eingeführte Regime einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für geburtsbedingte Gesundheitsschäden. Der Verfasser zeigt auf, dass die Zahl straf- und zivilrechtlicher Gerichtsverfahren zu Beginn des 21. Jahrhunderts rapide zugenommen hatte, nach dem zuvor etliche Fälle medizinischer Kunstfehler in den japanischen Medien bekannt gemacht worden waren. Die Verfahrenswelle erreichte ihren Höhepunkt zwischen 2004 (Zivilklagen) und 2006 (Strafverfahren) und ist seitdem wieder abgeebbt. Diejenigen Vorschriften des japanischen Zivilgesetzes, nach denen sich die Haftung für Kunstfehler richtet, unterscheiden sich nur wenig von den einschlägigen Regelungen in den USA und Westeuropa, auch wenn die Anforderungen an den Nachweis der Kausalität in bestimmten Fällen weniger hoch sind. Die Schadensersatzzahlungen dürften in Japan mindestens so hoch wie in den USA sein und werden durchgängig einheitlicher gehandhabt. Verfahrensrechtliche Reformen wie die Einrichtung von medizinrechtlichen Kammern bei den Distriktgerichten einiger Metropolregionen haben dazu beigetragen, dass die Verfahren zügiger durchgezogen werden können. Das neu eingeführte Regime einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung für geburtsbedingte Gesundheitsschäden, das für private Versicherer ein neues Geschäftsfeld mit einem erheblichen Gewinnpotential (aber auch Risiken) mit sich gebracht hat, hat sich bei den auf Geburten spezialisierten Einrichtungen flächendeckend durchgesetzt, die sich gegen das Risiko künftiger Schadensersatzklagen absichern wollen. Auch wenn es für eine abschließenden Evaluierung noch zu früh ist, verdient dieses System weitere wissenschaftliche Aufmerksamkeit. Sollte sich dieses geburtsspezifische Schadensersatzregime als Erfolg erweisen, könnte es die Blaupause für die Einführung einer verschuldensunabhängigen Haftung in anderen Fällen von ärztlich verursachten Gesundheitsschäden dienen – was Gegenstand einer anderen Studie ist. (Übersetzung durch die Redaktion)

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Veröffentlicht

2013-07-01

Zitationsvorschlag

R. B. Leflar, The Law of Medical Misadventure in Japan, ZJapanR / J.Japan.L. 35 (2013), 189–222.

Ausgabe

Rubrik

Abhandlungen