Rechtsgeschäfte nicht voll Geschäftsfähiger in Japan und Deutschland
Abstract
Der Beitrag behandelt Rechtsgeschäfte, die von Personen abgeschlossen werden, die nicht voll geschäftsfähig sind. Dieses Problem stellt sich vor allem am Anfang und am Ende des Lebens, dazwischen aber auch bei dauerhaften und bei vorübergehenden Störungen der Geistestätigkeit. Praktisch haben wir es also mit drei Problemkreisen zu tun. Der Verfasser zeigt auf, dass sich beide Rechtsordnungen formal an einer Zweiteilung in Geschäfte Minderjähriger und Geschäfte Volljähriger orientieren. Zudem erscheint für die erste Fallgruppe der japanische, für die zweite Fallgruppe der deutsche Rechtsrahmen praktikabler.