Neueste Reformdiskussion zur besseren Behandlung von Straftätern in Japan
Abstract
Das japanische Strafgesetz hat im Juni 2022 eine historische Reform erfahren, mit der die traditionelle Unterscheidung von Zuchthaus- und Gefängnisstrafe, wie sie seit 1907 bestand, aufgehoben und die einheitliche Freiheitsstrafe geschaffen wurde. Nach einer dreijährigen Vorbereitungsphase ist das Novellierungsgesetz am 1. Juni 2025 in Kraft getreten, und der Vollzug der neuen Freiheitsstrafe hat begonnen. Diese Reform war Teil einer umfassenderen Diskussion, in der ursprünglich allein die Herabsetzung der Altersgrenze, bis zu der jemand als „Jugendlicher“ im Sinne des japanischen Jugendgesetzes gilt, thematisiert worden war, aber letztlich die Modernisierung des japanischen Sanktionssystems im Ganzen behandelt wurde. Dieser Beitrag stellt diese Reformdiskussion über bessere Konzepte zur Behandlung von Straftätern in Japan dar, in deren Rahmen auch neue Maßnahmen zur Rückfallprävention erörtert werden. Angesichts des heute überwiegend vertretenen Strafzwecks der Integrationsprävention versucht dieser Beitrag, sich hier mit einigen Ansätzen für ein die soziale Integration förderndes Strafrechtssystem zu befassen.

